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   FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99   

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https://dejure.org/1999,13717
FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99 (https://dejure.org/1999,13717)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.1999 - 2 V 75/99 (https://dejure.org/1999,13717)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 2 V 75/99 (https://dejure.org/1999,13717)
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  • BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
    Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung hingegen nur in Betracht, wenn der Geschäftsführer die vorhandenen Mittel nicht zu einer etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des Finanzamtes verwendet hat (st. Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 12. Juni 1996 VII R 192/83, BStBl. II 1986, 657, Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526 ; Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).

    Die Mitwirkungspflicht ist Teil des Untersuchungsgrundsatzes, indem sie den Beteiligten verpflichtet, an den von Amts wegen durchzuführenden Untersuchungen mitzuwirken (BFH Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570 mwN.).

  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
    a) Ernstliche, eine Aussetzung der Vollziehung begründende Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH v. 12. November 1992, BStBl. II 1993, 263; BFH v. 17. März 1994, BFH/NV 1995, S. 171 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
    Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung hingegen nur in Betracht, wenn der Geschäftsführer die vorhandenen Mittel nicht zu einer etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des Finanzamtes verwendet hat (st. Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 12. Juni 1996 VII R 192/83, BStBl. II 1986, 657, Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526 ; Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
    a) Ernstliche, eine Aussetzung der Vollziehung begründende Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH v. 12. November 1992, BStBl. II 1993, 263; BFH v. 17. März 1994, BFH/NV 1995, S. 171 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90

    Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
    Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung hingegen nur in Betracht, wenn der Geschäftsführer die vorhandenen Mittel nicht zu einer etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des Finanzamtes verwendet hat (st. Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 12. Juni 1996 VII R 192/83, BStBl. II 1986, 657, Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526 ; Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).
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